|
Naturschutzgebiet
- Nationalpark - Biosphärenreservat - Naturpark
Was ist eigentlich was?
Diese vier verschiedenen
Arten von Schutzgebieten unterscheiden sich voneinander vor allem
durch den Umfang, in dem eine Nutzung durch die dort lebenden
Menschen möglich sein soll. Den strengsten Schutz geniesst
das Naturschutzgebiet; es ist deshalb auch ziemlich kleinräumig.
Das Bundesnaturschutzgesetz
legt dazu die Rahmenbedingungen fest, die durch Landesgesetzgebung
noch präzisiert werden können.
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt das in den §§ 20ff.
Zunächst heisst es dort in den "Allgemeinen Grundsätzen"
(§ 20):
|
(2) Teile
von Natur und Landschaft können geschützt werden
|
1.
|
nach
Maßgabe des § 23 als Naturschutzgebiet, |
|
2.
|
nach
Maßgabe des § 24 als Nationalpark oder als
Nationales Naturmonument, |
|
3.
|
als
Biosphärenreservat, |
|
4.
|
nach
Maßgabe des § 26 als Landschaftsschutzgebiet, |
|
5.
|
als
Naturpark, |
|
6.
|
als
Naturdenkmal oder |
|
7.
|
als
geschützter Landschaftsbestandteil. |
|
Naturschutzgebiete
geniessen den strengsten Schutz; sie können der Allgemeinheit
zugänglich gemacht werden und sind schon alleine deshalb i.d.R.
kleinräumig.
Das Bundesnaturschutzgesetz
legt dazu § 23 fest:
|
(1) Naturschutzgebiete
sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein
besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit
oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
|
1.
|
zur
Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten,
Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender
Tier- und Pflanzenarten, |
|
2.
|
aus
wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen
Gründen oder |
|
3.
|
wegen
ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden
Schönheit. |
(2) Alle
Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung
des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer
nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer
Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt,
können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht
werden.
|
Nationalparks
(Der Plural von Nationalpark ist sowohl Nationalparks als
auch Nationalparke) gibt es in Mecklenburg-Vorpommern drei
(Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, Nationalpark Jasmund
und Nationalpark Mueritz); in ganz Deutschland sind es 14.
Die drei deutschen
Nationalparks, die den Schutz der weltweit einmaligen Wattenlandschaft
regeln (Schleswig-Holsteinischen, Hamburgisches und Niedersächsisches
Wattenmeer) bilden flächenmässig den grössten
Teil der deutschen Nationalparks, der Nationalpark Bayrischer
Wald ist der älteste und insofern vielleicht der bekannteste
und der Nationalpark Jasmund ist der kleinste, der aber besonders
gute Besucherzahlen aufzuweisen hat.
Nationalparks
sind wesentlich grossräumiger als Naturschutzgebiete;
der Mensch soll aus diesen Gebieten weitgehend ferngehalten werden.
auch eine touristische Nutzung wird eingeschränkt -
man darf diese Gebiete i.d.R. nur auf ausgewiesenen Wegen betreten.
Der Gesetzgeber
hat dazu in § 24 festgelegt:
(1)
Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich
zu schützende Gebiete, die
|
1.
|
großräumig,
weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart
sind, |
|
2.
|
in
einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen
eines Naturschutzgebiets erfüllen und |
|
3.
|
sich
in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom
Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden
oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln
oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen
möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer
natürlichen Dynamik gewährleistet. |
(2)
Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil
ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge
in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es
der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen
Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis
der Bevölkerung dienen.
(3)
Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen
Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung
gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
|
Biosphärenreservate
gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zwei: "Südost-Rügen"
und "Schaalsee". Hier wird nicht ausschliesslich
die Natur geschützt, sondern der Schutz gilt der gesamten gewachsenen
Kulturlandschaft, also dem gesamten Lebensraum, eben der Biosphäre.
Der Schutz der
Menschen und ihrer historisch gewachsenen kulturellen Errungenschaften
(z.B. alte Formen der land- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung)
ist hier ausdrücklich einbezogen; die Menschen werden als Bestandteil
der Biosphäre begriffen. Es soll ein natürliches Miteinander
von Mensch und Natur dokumentiert, erforscht und weiterentwickelt
werden.
Der Status von
Biosphärenreservaten wird im § 25 Bundesnaturschutzgesetz
geregelt:
|
(1) Biosphärenreservate
sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete,
die
|
1.
|
großräumig
und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, |
|
2.
|
in
wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen
eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines
Landschaftsschutzgebiets erfüllen, |
|
3.
|
vornehmlich
der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer
durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft
und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt,
einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich
genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen
und |
|
4.
|
beispielhaft
der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders
schonenden Wirtschaftsweisen dienen. |
(2) Biosphärenreservate
dienen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung
und der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung
für nachhaltige Entwicklung.
(3) Biosphärenreservate
sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und
Besiedlung gebotenen Ausnahmen über Kernzonen, Pflegezonen
und Entwicklungszonen zu entwickeln und wie Naturschutzgebiete
oder Landschaftsschutzgebiete zu schützen.
(4) Biosphärenreservate
können auch als Biosphärengebiete oder Biosphärenregionen
bezeichnet werden.
|
Naturparks
sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete,
die auf dem überwiegenden Teil ihrer Fläche Landschafts- oder Naturschutzgebiete
sind, eine große Arten- und Biotop-Vielfalt aufweisen sowie eine
durch vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft. Die zugrunde liegende
Idee ist ein Schutz durch Nutzung.
In Mecklenburg-Vorpommern
gibt es sieben, in ganz Deutschland mehr als 100 Naturparks.
Insgesamt nehmen sie in Deutschland etwa ein Viertel der gesamten
Landfläche ein!
Das Bundesnaturschutzgesetz
legt dazu § 27 fest:
|
(1) Naturparke
sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete,
die
|
1.
|
großräumig
sind, |
|
2.
|
überwiegend
Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, |
|
3.
|
sich
wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung
besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus
angestrebt wird, |
|
4.
|
nach
den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen
sind, |
|
5.
|
der
Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch
vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten-
und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck
eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird
und |
|
6.
|
besonders
dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung
zu fördern. |
|
Der Status von
Landschaftsschutzgebieten ist in § 26 Bundesnaturschutzgesetz
geregelt:
|
(1) Landschaftsschutzgebiete
sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein
besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
|
1.
|
zur
Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs-
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich
des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter
wild lebender Tier- und Pflanzenarten, |
|
2.
|
wegen
der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen
kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder |
|
3.
|
wegen
ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. |
|
|